Es wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat: der Einsatz von Section Control, einer Tempoüberwachung über einen längeren Streckenabschnitt hinweg, auf deutschen Straßen. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich jüngst für einen Versuch dieser Messmethode ausgesprochen. Ein Versuch, der nach geltendem Recht nicht zulässig ist. Deshalb rufen die Experten gleichzeitig den Gesetzgeber auf, eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Ein schlechtes Signal.
Mit gutem Grund ist eine Kontrollmaßnahme wie Section Control in Deutschland bisher nicht erlaubt. Stichwort Datenschutz. Denn im Gegensatz zu herkömmlichen Radarfallen würde mit Section Control in Deutschland jedes Fahrzeug samt Fahrer aufgezeichnet – egal ob zu schnell oder nicht. Doch muss der Staat wirklich wissen, wo der Bürger gerade unterwegs ist? Die Gefahr eines Missbrauchs besteht.
Kontrolle dort, wo es ohne nicht geht – ja. Wo es Alternativen gibt – nein. Denn abgesehen von rechtlichen Zweifeln an der Methode stellt sich zudem die Frage, ob wir nicht ohne sie auskommen. Die Zahl der Verkehrstoten auf deutschen Straßen sinkt seit Jahren. Schon jetzt wird mit Radarkontrollen Raserei erfolgreich bekämpft. Ein effizienterer Einsatz der bestehenden Technik könnte den Kampf noch optimieren. Die Anfang Februar drastisch erhöhten Bußgelder werden sicherlich viele Raser abschrecken. Und andere Unfallursachen wie Alkoholeinfluss kann Section Control nicht verhindern.
Nun mag mancher seufzen: Wozu die ganze Aufregung? Wir werden doch ohnehin schon überwacht – in Bahnhöfen, an Bankautomaten, auf öffentlichen Plätzen. Sind wir nicht längst ein gläsernes Volk? Möglicherweise. Doch gerade deshalb ist der zunehmenden Datensammelwut eine klare Absage zu erteilen, damit sie sich nicht verselbstständigt und Grundrechte mit sich reißt. Wehret den Auswüchsen!
Kathrin Petersen, Redakteurin