Nach dem für 2015 geplanten Mindestlohngesetz haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer beauftragt, unabhängig von eigenem Verschulden dafür, dass dieser Unternehmer oder ein Nachunternehmer die dann vorgeschrieben 8,50 Euro zahlt. Er ist also für die gesamte Lieferkette verantwortlich.
Frage: Was halten Sie von der Haftung des Auftraggebers beim Mindestlohn?
römer