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Blinder Aktionismus

31.07.2008 13:01 Uhr

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Feinstaub. Alle Jahre wieder gibt es im nachrichtenarmen Sommerloch mächtig Wirbel um dieses Thema. So auch in diesem Jahr. Doch diesmal wird sich der Staub nicht so schnell wieder legen – ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird weiterhin für Bewegung sorgen.

Man stelle sich vor: Es ist Sommer 2009 und jede Kommune des Landes hat ihren eigenen Aktionsplan zur Luftreinhaltung. Genau dazu kann sie nach dem EuGH-Urteil in Zukunft von einzelnen Bürgern gezwungen werden. Möglich also, dass ab 2009 der LKW-Fahrer vor den Toren jeder Stadt erst einmal sein Handbuch mit Informationen über Altstadtringe, Ausnahmeregelungen und Ausweichstrecken herauskramen und studieren muss.

Eines wird dabei in der aktuellen Diskussion vergessen: Noch immer ist überhaupt nicht klar, wie die Feinstaubbelastung effektiv verringert werden kann. Wer einen realistischen Blick auf bereits bestehende Umweltzonen wirft, sieht schnell, dass die durchgeführten Maßnahmen wenig zielführend sind. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Verkehrssektor im Vergleich zu anderen großen Feinstaubverursachern wie der Industrie unverhältnismäßig stark belastet wird.

Aber all dies stört die handelnden Akteure nicht. Das aktuelle Urteil bestärkt sie und so wird in Zukunft eine wahre Flut von Aktionsplänen über das Land hereinbrechen. Eine erfolgreiche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für unterbeschäftigte Beamte, die in vorauseilendem Gehorsam und aus Furcht vor klagenden Bürgern in blinden Aktionismus verfallen werden. Der von Umweltverbänden so heftig proklamierte Sieg der Bürger ist in Wahrheit ein Sieg der ausufernden europäischen Bürokratie.

Ganz nach dem Motto: Hauptsache, ein Plan. Über die Inhalte, Substanz und Sinn wird dann später – vorzugsweise vor Gericht – gestritten.

Tobias Rauser, Redakteur

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