Die Mindestdauer der wöchentlichen Ruhezeit beträgt 45 Stunden (regelmäßige Ruhezeit) bzw. 24 Stunden (verkürzte wöchentliche Ruhezeit). Verkürzt werden kann allerdings nur „vorbehaltlich der Bedingungen des Art. 8 Abs. 6 FPersV).
Wochenruhezeit (Ruhezeiten pro Woche)
Die wöchentliche Ruhezeit wird definiert als der Zeitraum, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Diese „Auszeit“ kann eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit oder eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit sein.