Mehrwertsteuer
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz steigt von 16 auf 19 Prozent. Allerdings bleibt es beim reduzierten Satz von sieben Prozent für fast alle Lebensmittel, Leitungswasser, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Blumen, Tierfutter und Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr.
Pendlerpauschale
Pendler können Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen.
Sparerfreibetrag
Anleger müssen von ihren Kapitalerträgen mehr als bisher ans Finanzamt abführen. Der Sparerfreibetrag wird für Ledige auf 750 Euro pro Jahr und für Verheiratete auf 1500 Euro etwa halbiert. Zins- und Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, müssen der Einkommenssteuer unterworfen werden.
Reichensteuer
Für Topverdiner mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro (Verheiratete: 500.000 Euro) soll der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent steigen.
Elterngeld
Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld. Es handelt sich dabei um eine Lohnersatzzahlung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Nettolohns, maximal 1.800 Euro monatlich.
Arbeitsmarkt
Langzeitarbeitslose, die Jobangebote ausschlagen, müssen mit schärferen Sanktionen rechnen. Wer mehr als zwei Mal innerhalb eines Jahres ein Job- oder Qualifizierungsangebot ablehnt, nimmt die komplette Streichung des Arbeitslosengeldes II in Kauf.
Versicherungssteuer
Die Versicherungssteuer klettert von 16 auf 19 Prozent. Außerdem steigen Sondersteuern für verbundene Wohngebäude- und Hausratsversicherungen, Feuerversicherungen, Seeschiffs-, Kaskoversicherungen sowie Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr. Von der Steuererhöhung ausgenommen sind Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen.
Lohnnebenkosten
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken von 6,5 auf 4,2 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden so laut Finanzministerium um gut 17 Milliarden Euro entlastet. Allerdings steigen die Beiträge zu den Rentenkassen von 19,5 auf 19,9 Prozent, auch für die gesetzlichen Krankenkassen sind höhere Beiträge von bis zu 1,6 Prozentpunkten im Gespräch. Unterm Strich werden Verbraucher bei den Sozialversicherungsbeiträgen nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes in allen Einkommensklasen entlastet. Die Spanne reicht von monatlich 14 Euro bei einem Bruttolohn von 2.000 Euro bis knapp 41 Euro bei einem Bruttoeinkommen von 6.000 Euro.
Minijobs
Die pauschale Abgabe auf Minijobs steigt von 25 auf 30 Prozent. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden mit Sozialabgaben belegt, sofern der zu Grunde liegende Stundenlohn über 25 Euro liegt.
(dpa/stb)