Geht beim Transport eine Sendung verloren, ist der Ärger meist groß. Der Kunde ist verärgert, die Versicherung will nicht zahlen. Ob jemand für den Verlust oder die Beschädigung von Waren zu haften hat, hängt entscheidend von der Beweislast ab. Den Spediteur und auch den Frachtführer trifft daher die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Betriebsorganisation. Einem Regress entgeht er, wenn er über einen detaillierten Ablaufplan verfügt seinen Mitarbeitern ihre konkreten Pflichten erläutert kontrolliert, ob die Organisations-Anweisungen eingehalten werden für eine ausreichend Schadensdokumentation sorgt oder sorgen lässt Die typischen Fehler, die zum Regress führen, sind: unkontrollierte Verladung des Transportguts durch Dritte keine Kontrolle auf Beschädigungen ungenügende Gebäudesicherung unzureichende Personalauswahl Fahrtantritt trotz sichtbarer Ladefehler Ablieferung des Transportguts an Unbekannte unbewachtes Abstellen des Lkw (mp)
VR-Rechtstipp: Transportversicherung - So vermeiden Sie Fehler und Regresse
Die Prämien steigen, die Regresse nehmen zu. Was können Unternehmer tun, um die Kosten gering zu halten?