Wird ein sicher geglaubter Kredit von der Bank nicht ausbezahlt, stehen viele Unternehmer vor dem finanziellen Ruin. Überblickt man die Rechtsprechung zum Thema Kreditzusage, sind den Bankkunden folgende Ratschläge zu geben: Investitionen sollten möglichst soweit im Voraus geplant werden, dass für die Finanzierung genügend Zeit bleibt. Nur so lässt sich ohne Druck über die Konditionen verhandeln. das Angebot auch anderer Kreditgeber prüfen erst dann mit der Investition beginnen, wenn der Kreditvertrag unterschrieben und das Geld schon auf dem Konto eingegangen ist Muss man unter Zeitdruck investieren, sollte man sich Kreditzusagen der Bank immer schriftlich bestätigen lassen. Zur Not kann hier auch ein glaubwürdiger, also möglichst unabhängiger Zeuge helfen, den man zum Finanzierungsgespräch mitnimmt. Der sollte sich genaue Notizen über den Gesprächsverlauf machen. Achtung bei öffentlichen Fördermitteln: Gerade Existenzgründer beantragen häufig die zinsgünstigen Fördermittel von der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) oder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese werden aber über die Hausbank ausgegeben, und das kann dauern. Wenn DtA oder KfW dann absagen, zieht die Hausbank meist auch nicht mehr mit. Wer hier mit seinem Geschäft beginnt, ohne auf die endgültige Zusage zu warten, verspielt möglicherweise seine Chance zur erfolgreichen Existenzgründung, bevor er sie überhaupt bekommen hat. (krü) Hier erhalten Existenzgründer Rat: Deutsche Ausgleichsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Juli2002 (126.1 KB, PDF)