Paris. Die Umsetzung der EU-Direktiven zu den Lenk- und Ruhezeiten im Straßengütertransport könnte sich in Frankreich verzögern. Nach einer Meldung von Les Echos haben sich vier Gewerkschaften an den Conseil d`Etat gewandt, um die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Regierungsverordnung vom 12. November 2004 prüfen zu lassen. Der Conseil d`Etat ist das oberste Verwaltungsgericht des Landes. Für die CFDT, FO, CFTC und FNCR stellen die Brüsseler Direktiven einen erheblichen Rückschritt gegenüber dem bisher in Frankreich Erreichten dar. „Sie werfen uns um 20 Jahre zurück“, erklärte Patrice Huart für die CFDT. „Die vorgesehene Verlängerung der Arbeitszeit, Reduktion der Ausgleichsruhezeiten auf nur noch ein Drittel und Verminderung der Zahl der bezahlten Überstunden nivelliert das Arbeitsrecht nach unten.“ Die FNCR ihrerseits hebt hervor, dass die Ausweitung der Arbeitszeit im Widerspruch zu den aktuellen Bemühungen der
Vorstoß gegen Umsetzung der EU-Direktive zu Lenk- und Ruhezeiten
Die Regierungsverordnung bringt nach Meinung von vier französischen Gewerkschaften erhebliche Nachteile mit sich – sie haben deshalb das oberste Verwaltungsgericht um Prüfung gebeten