Vorsicht Fasching: Alkohol am Steuer gefährdet Versicherungsschutz

31.01.2002 13:30 Uhr

Hat ein Unfallverursacher 1,1 Promille oder mehr im Blut, so liegt aus rechtlicher Sicht eine absolute Fahruntüchtigkeit vor

Fasching mit Wasser und Cola ist nicht nur für eingefleischte Narren undenkbar. Doch Vorsicht: Wer zu tief ins Glas blickt und sich anschließend ans Steuer setzt, riskiert seinen Versicherungsschutz! Hat ein Unfallverursacher 1,1 Promille oder mehr im Blut, so hat das strafrechtliche Folgen. Wie die HUK-COBURG Versicherungsgruppe mitteilt, ist davon auch der Versicherungsschutz betroffen. So ist der Versicherer laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen "von der Verpflichtung zur Leistung frei", wenn "der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen". Liegt der Schaden unter 5000 Euro, so wird er von der Kfz-Haftpflichtversicherung zwar zunächst reguliert, anschließend aber dem Versicherten in Rechnung gestellt. In der Kaskoversicherung erlischt der Versicherungsschutz, sobald der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Bei mehr als 1,1 Promille im Blut, geht die Rechtsprechung von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Das heißt: Die Blutalkoholkonzentration wird als ursächlich für den Schaden angesehen. Damit ist die grobe Fahrlässigkeit in der Regel gegeben. Aber: auch mit weniger Alkohol im Blut kann der Versicherungsschutz erlischen, wenn die vorhandenen Promille als Unfallverursacher angesehen wird. (tw/ huk coburg)

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