Von Sonne geblendet Rotlicht missachtet - Kein Geld von Versicherung

21.03.2006 00:00 Uhr

Wer ohne Sicht eine rote Ampel überfährt und deshalb einen Unfall verursacht, der muss selbst für den Schaden aufkommen

Düsseldorf (dpa) - Wer als Autofahrer - von der Sonne geblendet - eine rote Ampel überfährt und dadurch einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hin. Die rheinischen Juristen zitierten ein Urteil des Amtsgerichts München, das eine Autofahrerin hatte abblitzen lassen (Az.: 345 C 12275/05). Die Frau wollte von ihrer Vollkaskoversicherung einen Schaden an ihrem Wagen ersetzt haben, nachdem sie wegen der tief stehenden Sonne ein Rotlicht übersehen und einen Unfall verursacht hatte. (dpa/aru)

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.