Düsseldorf (dpa) - Wer als Autofahrer - von der Sonne geblendet - eine rote Ampel überfährt und dadurch einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hin. Die rheinischen Juristen zitierten ein Urteil des Amtsgerichts München, das eine Autofahrerin hatte abblitzen lassen (Az.: 345 C 12275/05). Die Frau wollte von ihrer Vollkaskoversicherung einen Schaden an ihrem Wagen ersetzt haben, nachdem sie wegen der tief stehenden Sonne ein Rotlicht übersehen und einen Unfall verursacht hatte. (dpa/aru)
Von Sonne geblendet Rotlicht missachtet - Kein Geld von Versicherung
Wer ohne Sicht eine rote Ampel überfährt und deshalb einen Unfall verursacht, der muss selbst für den Schaden aufkommen