Berlin. Das Bundesverkehrsministerium bereitet ein Tempolimit für Kleinlastwagen über 3,5 Tonnen vor. Es gehe dabei nicht um eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern um angepasste Lösungen, sagte Ministeriumssprecher Felix Stenschke am Freitag in Berlin. Wenn ein Wagen über 3,5 Tonnen als Pkw zugelassen werde und Waren transportiere, dann gelte die Tempo-80-Regelung. Untersuchungen hätten gezeigt, dass es keine „monokausale Ursache“ - wie überhöhte Geschwindigkeit - für die steigende Zahl von Unfällen mit Kleinlastern gebe. Die Mehrzahl dieser Unfälle geht nach den Worten des Sprechers auf ungesicherte Ladung zurück und ereignet sich nicht auf Autobahnen. Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, sollen deshalb von dem Tempolimit nicht erfasst werden. Eine solche differenzierte Tempo-Lösung hatte die Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern beschlossen. (dpa)
Verkehrsministerium bereitet Tempolimit für Kleinlaster über 3,5 Tonnen vor
Für Kleinlaster wird keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung abgestrebt, sondern eine „angepasste Lösung“ – Unfallursache meist ungesicherte Ladung, nicht überhöhte Geschwindigkeit