Goslar. Eine härtere Bestrafung von Verkehrssündern hat der Verkehrsgerichtstag heute in Goslar gefordert. Schwere Verstöße wie deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- und Drogenfahrten sowie Rotlicht- und Abstandsverstöße sollten härter geahndet werden als bisher. „Der Mentalität, die Geldbußen bei Verkehrsverstößen einkalkuliert, muss entgegengewirkt werden“, heißt es in der Empfehlung an den Gesetzgeber. Zudem seien die Bußgeldsätze in Deutschland seit 1990 nahezu unverändert geblieben und im Vergleich zu anderen EU-Staaten sehr gering. Leichtere Delikte sollten nach dem Votum der Experten nicht härter geahndet werden. Außerdem forderten die Rechtsexperten, auf Alkohol reagierende Zündsperren auf freiwilliger Basis in Busse und Gefahrguttransporter sowie in Lokomotiven, Schiffe und Flugzeuge einzubauen. Die Experten sehen in den so genannten atemalkoholsensitiven Wegfahrsperren, sogenannte Alkolocks, eine Möglichkeit, Alkoholfahrten vorzubeugen. Eine generelle Verpflichtung zum Einbau der Geräte sei aus rechtlichen Gründen aber nicht möglich. Bereits auffällig gewordenen Fahrern könne der Einbau von Alkolocks zur Auflage für die Wiedererteilung des Führerscheins gemacht werden. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich heute ebenfalls gegen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen aus. Vielmehr solle die Polizei die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen verstärkt überwachen. „Zur Ahndung von Rasern und Dränglern soll vermehrt Videoüberwachung eingesetzt werden“, hieß es. Dies gelte auch für Landstraßen, auf denen eine überproportional große Zahl an schweren Unfällen zu verzeichnen sei. Für Bundesautobahnen schlägt der Verkehrsgerichtstag den Ausbau von Verkehrsbeeinflussungsanlagen vor. (dpa/sb)
Verkehrsgerichtstag fordert Alkosperre
Härtere Bestrafung von Verkehrssündern und automatische Wegfahrsperren für alkoholisierte Fahre