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Verfassungsbeschwerde gegen Nachtflüge am neuen Berliner Flughafen

15.02.2012 15:31 Uhr
Verfassungsbeschwerde gegen Nachtflüge am neuen Berliner Flughafen
Nach aktuellem Gerichtsbeschluss dürfen am neuen Flughafen in Berlin zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr Starts und Landungen stattfinden
© Foto: gmp Architekten, JSK International / Berliner Flughäfen

Gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen Berlin-Bandenburg haben vier betroffene Gemeinden Verfassungsbeschwerde eingelegt

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Blankenfelde /Großbeeren. Gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen Berlin-Bandenburg haben vier betroffene Gemeinden Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Gemeinden Großbeeren, Eichwalde, Schulzendorf und Blankenfelde-Mahlow wenden sich gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom Oktober vergangenen Jahres. "In dem Urteil wurden unsere Argumente in der Begründung nicht abgewogen", beklagte der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, Ortwin Baier (SPD), am Mittwoch.

Die Leipziger Richter hatten auch zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr Starts und Landungen erlaubt - im Durchschnitt 77 Flüge, maximal 103. Der neue Berliner Flughafen in Schönefeld soll am 3. Juni den Betrieb aufnehmen.

Die Gemeinden sehen durch das Urteil ihr Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt. "Das Bundesverwaltungsgericht hat unsere Argumentation gegen das Nachtfluggutachten der Firma Intraplan, das den Festlegungen zum Nachtflug im Planergänzungsbeschluss zugrunde liegt, nicht gewürdigt", sagte Baier zur Begründung. In dem Gutachten sei auch nicht nachvollziehbar, wie die entsprechenden Schlussfolgerungen zustande kamen. Teile stünden in offensichtlichem Widerspruch zum ursprünglichen Masterplan für die Flughafeninfrastruktur. "Unsere Bedenken sind nicht gehört worden", sagte er.

Sein Amtskollege aus Großbeeren, Carl Ahlgrimm (parteilos), betonte, dass das Gutachten nicht den Vorgaben der Bundesverkehrswegeplanung entspreche. Er hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde zulasse und am Ende noch einmal neu über das Nachtfluggebot verhandelt werde.

"Es muss alles auf Null gesetzt werden", sagte er. Einen Einfluss auf die Eröffnung des Flughafens erwarte er nicht. "Wir kämpfen aber langfristig für die Einwohner", sagte er. "Ziel ist ein Nachtflugverbot zwischen 22.00 und 6.00 Uhr."

Die Gemeinden hatten am 16. Januar das schriftliche Urteil der Leipziger Entscheidung von Oktober erhalten und nach Prüfung sich für den Gang nach Karlsruhe entschieden. Die Kosten von etwa 15.000 bis 20.000 Euro teilen sich die Gemeinden. (dpa)

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