Brüssel. Der Internationale Verband für den Kombinierten Verkehr (UIRR) hat die EU-Kommission aufgerufen, die Rahmenbedingungen für den kombinierten Verkehr zu verbessern, um Straßen und Umwelt wirksamer zu entlasten. Die UIRR verweist auf einen Bericht der EU-Kommission, nach dem der Kombinierte Verkehr sein Potential nur teilweise ausschöpft. Die Richtlinie zum Kombinierten Verkehr (92/106/EEC) bleibe ein wichtiges Förderinstrument, dessen Wirksamkeit jedoch durch eine gezielte Überarbeitung verbessert werden könne, heißt es in dem Bericht.
Grundlage des Berichtes sind eine Untersuchung, die die Kommission 2014 in Auftrag gegeben hatte sowie eine Befragung der betroffenen Unternehmen und Verbände. Danach hat die 1992 verabschiedete Richtlinie zu einer substantiellen Verlagerung von Transporten auf die Bahn, die Binnen- und die Seeschifffahrt beigetragen. Bis 2011 seien 2,5 Trillionen Tonnenkilometer von der Straße auf diese Verkehrsträger verlagert worden, was 2011 alleine zu „Einsparungen von 2,1 Milliarden. Euro“ geführt habe. Seit 1992 habe sich der Kombinierte Verkehr vervierfacht und sei nahezu doppelt so schnell gewachsen wie der Straßenverkehr. Allerdings bleibe der Lkw der dominierende Verkehrsträger im Gütertransport und die Entwicklung habe sich in den letzten Jahren deutlich verlangsamt.
Die meisten befragten Unternehmen und Verbände seien sich einig, dass die Richtlinie von 1992 maßgeblich zu dieser Entwicklung beigetragen habe. Ihre Wirkung werde jedoch durch eine Reihe von Vorschriften beeinträchtigt, namentlich durch die Verpflichtung zur Verwendung von Papierdokumenten. Außerdem gebe es erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung zwischen den Mitgliedsstaaten. Unterschiedliche Definitionen und Anforderungen führten zu praktischen Problemen, die den kombinierten Verkehr unattraktiv für viele Unternehmen machten.
Obwohl die Umsetzungskosten der Richtlinie nicht beziffert werden konnten, besteht nach Ansicht der Kommission weitgehend Einigkeit darin, dass die erzielte Verlagerung des Transportvolumens nicht zu geringeren Kosten erreicht werden konnte, heißt in dem Bericht der Kommission weiter. Die Richtlinie stehe weiter im Einklang mit den umwelt- und verkehrspolitischen Zielen der Union. Unstimmigkeiten mit den Kabotagevorschriften seien auf die unterschiedliche Umsetzungspraxis in den Mitgliedsstaaten zurückzuführen. (tw)