Mainz. Eine Teilzeitbeschäftigung wird nicht zu einer Vollzeitstelle, nur weil der Arbeitnehmer wiederholt Überstunden leisten musste. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil. In diesem Fall könne nicht ohne weiteres unterstellt werden, der Arbeitsvertrag sei einvernehmlich abgeändert und statt der Teilzeit- eine Vollzeitbeschäftigung vereinbart worden (Urteil vom 14.11.2007 - 7 Sa 523/07). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Arbeitnehmerin ab. Die Frau wollte geltend machen, dass sie sich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis befinde. Sie hatte argumentiert, der Arbeitgeber habe für sie in den vergangenen Jahren wiederholt Überstunden angeordnet. Das zeige, dass sie tatsächlich als vollbeschäftigt anzusehen sei und sich die vertraglich vereinbarte Teilzeitbeschäftigung durch die Praxis überholt habe. Das LAG sah dies anders. Die Richter argumentierten, für die Umwandlung einer Teilzeitbeschäftigung in eine Vollbeschäftigung sei das Einverständnis beider Vertragspartner nötig. Daran fehle es hier. (dpa/ak)
Urteil: Teilzeitbeschäftigung wird bei Überstunden nicht zur Vollzeitstelle
Eine Teilzeitbeschäftigung wird nicht zu einer Vollzeitstelle, nur weil der Arbeitnehmer wiederholt Überstunden leisten musste