Urteil der Woche: Rücktritt vom Kaufvertrag

03.07.2007 14:19 Uhr

Wer ein neues Auto kauft, dessen Technik veraltet ist, der kann den Kauf rückgängig machen.

Im Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ging es um einen Geländewagen für 29 000 Euro, der zwar technisch auf dem Stand der Fahrzeuge aus derselben Serie war, allerdings gegenüber vergleichbaren Geländewagen der Fahrzeugklasse deutliche Defizite aufwies. Das OLG gab dem Käufer Recht: Er darf den Wagen gegen Rückerstattung des Kaufpreises ans Autohaus zurückgeben. Das Fahrzeug beschleunigte bei einer Geschwindigkeit von 140 Stundenkilometer erst nach einer Verzögerung von zehn Sekunden, wodurch laut OLG das Überholen gefährlich werden kann. Auch der Tempomat reagierte auf Grund veralteter Technik erst nach einiger Zeit, außerdem bockte und vibrierte das Auto beim Erreichen der Höchstgeschwindigkeit von 174 Stundenkilometern. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Defizite dem Standard dieses Typs entsprächen. Nach dem Urteil des OLG dagegen ist bei der Frage, ob ein Fahrzeug mangelhaft ist, der allgemeine Stand der Technik innerhalb einer bestimmten Fahrzeugklasse maßgeblich. In diesem Fall sei der Wagen sogar hinter den Standards des Vorgängermodells zurückgeblieben - weshalb der Käufer darüber hätte informiert werden müssen. Damit kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten; dabei muss er sich allerdings den Vorteil anrechnen lassen, den er durch die zeitweilige Nutzung des Autos hatte. (dpa) OLG Karlsruhe Urteil vom 28.06.2007 Aktenzeichen: 9 U 239/06

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