Urteil: Auf Kundenparkplatz darf abgeschleppt werden

05.06.2009 16:21 Uhr

BGH: Wer mit seinem Auto unberechtigt auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums parkt, muss die Abschleppkosten bezahlen

Karlsruhe. Wer mit seinem Auto unberechtigt auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums parkt, muss die Abschleppkosten bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden und damit die Klage eines Mannes aus Magdeburg zurückgewiesen. Der Fußball-Fan hatte im April 2007 sein Auto auf dem Kundenparkplatz abgestellt, um Zigaretten zu kaufen und danach ins benachbarte Fußballstadion zu gehen. Ein vom Besitzer des Parkplatzes beauftragtes Unternehmen schleppte den Wagen ab. Dazu sei der Besitzer im Wege des sogenannten Selbsthilferechts berechtigt gewesen, befand der BGH und bestätigte ein Urteil des Landgerichts Magdeburg. Während der Autofahrer die 150 Euro für das Abschleppen zahlen muss, erhält er seine Inkassokosten zurück (V ZR 144/08). Der Parkplatzbesitzer hatte durch ein Schild darauf aufmerksam gemacht, dass das Parken am Einkaufszentrum nur für Kunden, nur für die Dauer von 90 Minuten und nur mit einer Parkscheibe erlaubt ist. Ebenfalls auf der Tafel: Die Warnung, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden. Der klagende Augenoptiker aus Magdeburg will aber nach eigener Aussage das Schild nicht gesehen und die Parkscheibe vergessen haben. „Das unbefugte Benutzen fremder Parkplätze ist unerlaubte Eigenmacht“, entschied der Zivilsenat, der sich stets mit Rechtsstreitigkeiten aus Eigentum und Besitz an Grundstücken befasst. Durch das Abstellen seines Autos habe der Kläger den unmittelbaren Besitz des Beklagten an der Parkplatzfläche beeinträchtigt. Vor dem Abschleppen müsse ein Besitzer auch nicht abwägen, ob dies verhältnismäßig sei oder nicht, entschied der Senat. (dpa/pi)

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.