Bei der Überwachung der Verwertung und Beseitigung von Abfällen dürfen die Kontrollbeamten auch die Überlassungspflicht überprüfen.
Überlassungspflicht geprüft: Keine Kontrollen nach 19 Uhr
Bei der Überwachung der Verwertung und Beseitigung von Abfällen dürfen die Kontrollbeamten auch die Überlassungspflicht überprüfen.