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TÜV Süd: Plötzlich Gefahrgut-Transporteur?

23.02.2023 11:13 Uhr
TÜV Süd: Plötzlich Gefahrgut-Transporteur?
© Foto: patruflo/stock.adobe.com

Mit dem ADR 2023 läuft eine Freistellung für den Transport von Gegenständen aus, die gefährliche Güter enthalten - etwa mit Fett gefüllte Kugellager. Die Beteiligten müssen daher prüfen, ob sie nun neuerdings Gefahrgut transportieren und ADR-Vorgaben erfüllen müssen.

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Alle zwei Jahre tritt eine neue Version des ADR in Kraft - des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Das ADR 2023 bringt viele Neuerungen, die lediglich formeller Natur sind. Mit einer großen Ausnahme: Seit Januar 2023 gilt die Freistellung 1.6.1.46 nicht mehr. Das bedeutet, dass nun gefährliche Güter in Maschinen oder Gegenständen je nach Menge des enthaltenden Gefahrguts nicht mehr von ADR-rechtlichen Vorgaben freigestellt sind.

Konkret geht es also um bereits als Gefahrgut eingestufte Stoffe wie Öle oder Fette, die in einem Gegenstand oder einer Maschine verbaut sind. Wer beispielsweise große, gefettete Kugellager oder Maschinen mit Gefahrgutöl transportiert, kann nun unter die Gefahrgutregelungen fallen - auch wenn das seit rund zehn Jahren beim gleichen Transportgut nicht der Fall war. So lange galt nämlich die Freistellung 1.6.1.46…

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