Berlin. Für das Mautbetreiberkonsortium Toll Collect sind die Äußerungen des Bundeskartellamts zu den vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) beanstandeten Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Feststellung eines Missbrauchs. Die Einschätzung der obersten Kartellbehörde, dass Toll Collect eine marktbeherrschende Stellung innehabe, ist nach Angaben des Toll-Collect Sprechers Harald Lindlar, nicht überraschend, da Toll Collect „als einziges Unternehmen vom Bund mit der Mauterhebung beauftragt ist“. So habe die 7. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes auch „nicht festgestellt, dass ein Missbrauch vorliegt, sondern dass aufgrund der marktbeherrschenden Stellung ein Missbrauch vorliegen könnte“. Von einem weiteren Vorgehen sieht die Kartellbehörde vor dem Hintergrund einer Klage des BGL vor dem Landgericht Düsseldorf derzeit ab. (sb)
Toll Collect widerspricht Missbrauchsvorwürfen
Die Einschätzung des Bundeskartellamts ist nach Ansicht von Toll Collect keine Feststellung eines Missbrauchs