München. Transportdienstleister und Lagerbetreiber, Verlader und Außenwirtschaftsunternehmen sehen sich im Bereich der Ladehilfsmittel gegenwärtig mit nachhaltigen Veränderungen konfrontiert. Da waren für Anfang März 2005 neue EU-Bestimmungen angekündigt worden, nach denen eingeführte Holzverpackungen entsprechend dem internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen (ISPM 15) behandelt und gekennzeichnet sein müssen. Nach Mitteilung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) wird aus der geplanten Umsetzung in nationales Recht für diesen Termin noch nichts, da erforderliche Änderungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Umsetzung wird kommen, und die BBA empfiehlt schon jetzt, die Anforderungen der entsprechenden Richtlinie 2004/102/EG zu berücksichtigen. Alles über den aktuellen Stand der Dinge und wie es weiter gehen wird, steht in der aktuellen April-Ausgabe (04/05) des logistischen Wirtschaftsmagazins LOGISTIK inside. (Heft online bestellen – hier clicken) Telefonische Bestellung unter: 01 80 5 / 26 26 18 (bundesweit nur 0,12 Euro pro Minute).
Thema der Woche: Paletten und das Hickhack um Klauseln und Bestimmungen
Die Einfuhrbestimmungen für Holzpaletten werden schärfer. Eine einheitlichen Regelung für den Palettentausch lässt noch auf sich warten.