München. Allein in den USA belaufen sich die Kosten, die aufgrund von Gewährleistungsansprüchen jährlich auf die Automobilhersteller und deren Zulieferer zukommen, auf rund zwölf Millionen US-Dollar. Experten gehen davon aus, dass in der Automobilbranche zwischen zwei und drei Prozent des Unternehmensertrages durch Gewährleistungsfälle zunichte gemacht werden. Und das ist nur die Spitze des Eisberges. Denn kaum einzuschätzen ist der Gewinnrückgang, der beispielsweise in Folge einer Rückrufaktion durch Kundenabwanderung und Imageverlust entsteht. Seit rund einem halben Jahr ist nun vor allem für deutsche Autobauer und Zulieferer ein weiterer Kosten- und Risikofaktor hinzugekommen. Während in den USA für die dort ansässige Automobilindustrie bereits seit 1970 die Verpflichtung besteht, Mängel an Kraftfahrzeugen, Reifen und anderen Autoteilen an eine zuständige Behörde zu melden, wurde diese Berichtspflicht auch auf Mängel im Ausland ausgedehnt. Im Rahmen des neuen Gesetzes, der so genannten Tread Act, die im Oktober 2000 vom US-Kongress beschlossen wurde, sind seit Dezember letzten Jahres auch deutsche Autohersteller und Zulieferer, deren Produkte in den USA verkauft werden, verpflichtet, auftretende Mängel bei Fahrzeugen an die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) zu melden. Wie man mit modernen Softwarelösungen diese neue Aufgabe bewältigen kann lesen Sie der August-Ausgabe (08/04) von LOGISTIK inside. (Heft online bestellen - hier clicken) Telefonische Bestellung unter: 01 80 5 / 26 26 18 (bundesweit nur 0,12 Euro pro Minute).
Thema der Woche: Der Treat Act
Gewährleistungsansprüche belasten seit In-Kraft-Treten der Tread Act auch deutsche Autobauer. Ein in den USA bereits erprobtes Frühwarnsystem soll Abhilfe schaffen.