München. Humanschwingungen – also ordinäres Rütteln, Schütteln oder Vibrieren malträtiert Staplerfahrer und schädigt ihre Rücken. Um die Gesundheit der Fahrer zu schützen, hat die Europäische Union schon vor fünf Jahren die EG-Richtlinie „Vibrationen“ (2002/44/EG) beschlossen. Vor Kurzem ist die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden. Kernaussagen der Richtlinie: Der Arbeitgeber muss bewerten, welchen Schwingungen er seine Mitarbeiter aussetzt. Werden dabei Grenzwerte überschritten, gilt es für die Betreiber von Staplern, Maßnahmen einzuleiten. Für die Fahrer von Staplern sind als Belastung nur die Ganzkörperschwingungen relevant. Die auftretenden Hand-Armschwingungen gefährden üblicherweise nicht die Gesundheit“, weiß Joachim Tödter, Leiter Vorentwicklung beim Staplerhersteller Still. Basis für die Grenzwerte bildet die Ganzkörperschwingungsbelastung bezogen auf einen Acht-Stunden-Arbeitstag. Ab dem Auslösewert für Schwingungen von 0,5 Metern pro Sekundequadrat müssen die Mitarbeiter über das Thema aufgeklärt werden, Maßnahmen zur Vermeidung eingeleitet werden und die Unternehmen arbeitsmedizinische Untersuchungen anbieten. Während die EG-Richtlinie einen Expositionsgrenzwert von 1,15 Metern pro Sekundequadrat vorsieht, ist für die deutsche Verordnung in vertikaler Richtung ein Grenzwert von 0,8 geplant. Jetzt wird die arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht und die Maßnahmen zur Schwingungsdämpfung müssen nicht nur eingeleitet sondern durchgeführt werden, so Tödter. „Wir hatten Messwerte von bis zu 1,3 Meter pro Sekundequadrat“, sagt Andreas Eicheldinger von der Arbeitssicherheit bei Audi in Ingolstadt. Was für solche Werte verantwortlich ist, wie sie gemessen werden und was Betreiber nun tun müssen, schreibt das Fach- und Wirtschaftsmagazin LOGISTIK inside in seiner aktuellen April-Ausgabe (40/07). (Heft online bestellen – hier klicken) Telefonische Bestellung unter: 0180 / 500 92 91 (bundesweit nur 0,14 Euro pro Minute).
Thema der Woche: Beschwingtes Fahren

Eine neue Richtlinie zwingt Flurförderzeugbetreiber, die Schwingungsbelastung ihrer Fahrer in Grenzen zu halten. Wie die neuen Regeln eingehalten werden können.