Terrorabwehr: EU-Verordnung zur Transportsicherheit

01.03.2006 15:07 Uhr

Vorschlag der EU-Kommission: Teilnahme ist für Transportunternehmen freiwillig

Brüssel/Belgien. Die EU-Kommission hat gestern eine Verordnung zur Sicherheit von Transportketten vorgeschlagen. Damit sollen Güterbeförderungen auf Straße, Schiene und Binnenwasserwegen besser vor terroristischen Anschlägen geschützt werden. Die Anwendung der Bestimmungen würde den Unternehmen freigestellt. Wenn sie das Sicherheitsniveau der Lieferkette den EU-Mindestnormen anpassen, verleihen ihnen die nationalen Behörden den EU-weit geltenden Status „zuverlässiges Unternehmen“. Diese Betriebe würden von Vorteilen profitieren wie beschleunigte Verfahren bei der Abfertigung an Kombi-Terminals oder Zollstellen. Wird gegen die Vorschriften „in schwerwiegender oder wiederholter Weise“ verstoßen, kann der Status aberkannt werden. Ein erneuter Antrag ist erst nach zwei Jahren möglich. Die Regelungen zur Verleihung des Titels müssten spätestens 18 Monate nach Erlass der Verordnung in nationales Recht umgesetzt sein. Dadurch wird nach Auffassung der EU-Kommission „das Bewusstsein für die Gefahrenabwehr in der Lieferkette geschärft, in der allein bei Transporthaupt- und Nebenleistungen über eine halbe Million Unternehmen aktiv sind“. Einzubeziehen wären alle Glieder der Frachtkette, deren Akteure wie Versender, Transport- und Speditionsunternehmen oder Betreiber von Umschlag- und Lagereinrichtungen die Verantwortung für die Sicherheit übertragen bekämen. Die EU-Behörde ist überzeugt, dass diese Sicherheitspartnerschaft die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger erleichtern würde. Die neuen Standards für den Landverkehr würden nämlich das strenge Sicherheitsregime ergänzen, das bereits für Flughäfen und Seehäfen gilt. Das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. (dw)

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