Das Umfüllen von tiefgekühltem Stickstoff vom Tankanhänger in den Tank der Zugmaschine auf Parkplätzen verstößt gegen das Gebot der Rn. 211 178 der Anlage B zur GGVS, wonach die Verbindungsleitungen zwischen untereinander unabhängigen Tanks einer Beförderungseinheit während der Beförderung leer sein müssen.
- Tankumfüllung auf dem Parkplatz (22.4 KB, PDF)