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Tachographen-Klage gegen Griechenland

18.10.2007 11:37 Uhr
Tachographen-Klage gegen Griechenland
Der 1. Mai 2006 war der festgelegte Termin für den digitalen Tacho

Die EU-Kommission geht gegen Athens Langsamkeit vor

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Brüssel. Die EU-Kommission hat Griechenland gestern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, weil es den digitalen Tachographen immer noch nicht eingeführt hat. Gesetzlich festgelegter Start für die Installation des elektronischen Fahrtenschreibers in neue Lastwagen über 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als acht Fahrgastsitzen war der 1. Mai 2006. Die EU-Behörde wirft Athen vor, keine nationale Stelle für die Tacho-Chipkarten und kein System für ihre Anfertigung und sichere Verteilung eingerichtet zu haben. Das betreffe vier Kartentypen: die Fahrerkarten sowie die von den Beamten für den Zugang und die Prüfung der Blackbox-Daten verwendeten Kontrollkarten, die von den Verkehrsunternehmen zur Abspeicherung der Daten genutzten Unternehmenskarten und die für die volle Tacho-Betriebsfähigkeit erforderlichen Werkstattkarten. Deshalb fehle Fahrern mit Wohnsitz in Griechenland ihre Personalkarte und dort niedergelassene LKW- und Busunternehmen könnten das neue Kontrollgerät nicht nutzen. Die griechischen Transporteure werden dadurch nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter „erheblich benachteiligt“, da sie mit ihren Neufahrzeugen nicht in anderen EU-Ländern verkehren dürfen. Gleichzeitig hat die Kommission beschlossen, Griechenland sowie Italien, Litauen, Luxemburg, Portugal, Rumänien, die Slowakei und Großbritannien eine letzte Mahnung vor einer EuGH-Klage zu senden, da sie Brüssel keine nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/22 über Mindestanforderungen für die Kontrolle zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Berufskraftfahrer mitgeteilt haben. Damit fehlten diesen Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechtsregeln, um „einen fairen Wettbewerb in der Branche zu gewährleisten und die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern“, begründete die Kommission ihre „blauen Briefe“. Die Richtlinie, die bis zum 1. April 2007 in einzelstaatliches Recht umzusetzen war, ist Teil des „EU-Sozialpakets" für den Personen- und Güterkraftverkehr. (dw)

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