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Studie: Umweltschadensgesetz weitgehend unbekannt

12.11.2007 12:00 Uhr
Gefahrgutunfall
Ein Gefahrgutunfall kann hohe Folgekosten verursachen (Bild: ddp)
© Foto: ddp

Haftungsrisiken werden unterschätzt: Kleine und mittlere Unternehmen sind auf das ab 14. November geltende Umweltschadensgesetz nicht vorbereitet

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Köln. Kleine und mittlere Unternehmen sind auf das Umweltschadensgesetz nur unzureichend vorbereitet. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Versicherungskonzerns Axa. Am 14. November 2007 tritt das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft. Dann haften Unternehmen für Umweltschäden, die sie seit dem Stichtag 30. April 2007 verursacht haben. 57 Prozent der Verantwortlichen in kleinen und mittleren Unternehmen haben der Befragung zufolge noch nie von dem Gesetz gehört, obwohl es bereits im April 2007 verabschiedet wurde. Lediglich drei Prozent hätten sich bereits intensiv mit dem Inhalt des Umweltschadensgesetzes auseinandergesetzt, weitere zwölf Prozent gaben an, sich immerhin oberflächlich mit möglichen Konsequenzen zu beschäftigen. Das neue Umweltschadensgesetz beruht auf der EG-Richtlinie 2004/35, verschärft die Haftungssituation. Es regelt die Vermeidung und Sanierung von Schäden an Gewässern, Boden, Flora und Fauna. Die Pflichten, die Unternehmen künftig in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit treffen, sind streng: Dazu gehören Informations-, Gefahrenabwehr- und Sanierungspflichten. Das Gesetz verlangt vorrangig von dem Verursacher eines Umweltschadens, diesen zu sanieren und die Kosten dafür zu tragen. Unabhängig von der Betriebsgröße betrifft das Umweltschadensgesetz alle Unternehmen, die durch ihre Tätigkeit die Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer oder den Boden schädigen. Damit sind auch Transportunternehmer und hier insbesondere Gefahrguttransporteure betroffen Ein formlos eingereichter Antrag etwa durch Nachbarn oder anerkannte Umweltschutzorganisationen bei der Fachbehörde genügt bereits, um die Prüfung möglicher Sanierungspflichten auszulösen. Sogar Unternehmen, die schon einmal vom Umweltschadensgesetz gehört haben, unterschätzen laut Axa-Studie im hohen Maße die neuen Haftungsrisiken. 40 Prozent geben an, sich inhaltlich noch nicht mit dem Gesetz auseinandergesetzt zu haben. Mit zunehmender Unternehmensgröße steige jedoch das Problembewusstsein: Immerhin 34 Prozent der Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, denen das Gesetz bekannt ist, hätten sich zumindest oberflächlich mit den neuen Herausforderungen beschäftigt, elf Prozent sogar intensiv. (sb)

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