Hamm. Das Landesarbeitsgericht Hamm teilte am Freitag mit, auch in zweiter Instanz sei der Klage der Frau stattgegeben worden (LAG Hamm Az.: 9 Sa 1601/04). Die Klägerin war seit langem bei einem Großhandel beschäftigt und wurde schwanger. Während des Mutterschutzes war ihre Stelle nicht besetzt, die Aufgaben wurden von anderen erledigt.
Streit um Teilzeitarbeit während Elternzeit - Klägerin bekommt Recht
Ein Arbeitgeber kann den Wunsch einer Mitarbeiterin auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit nicht abschlagen, weil der Arbeitsplatz wegrationalisiert wurde.