Die StVO gilt auch auf abgelegenem Privatgelände, sofern dieses einer größeren Personengruppe zu Verkehrszwecken zur Verfügung steht. StVO gilt auch auf abgelegenem Privatgelände, sofern dieses einer größeren Personengruppe zu Verkehrszwecken zur Verfügung steht.
- Straßenverkehrsordnung (7.6 KB, PDF)