Steuerliche Erleichterungen für Hochwasseropfer

16.08.2002 14:20 Uhr

Bundesfinanzministerium gibt Maßnahmenkatalog bekannt

Anlässlich der aktuellen Hochwasserkatastrophe hat das Bundeskabinett am 14. August umfangreiche Hilfsmaßnahmen für durch Unwetter und Hochwasser Geschädigte beschlossen. Hierzu stellt die Bundesregierung mehrere 100 Millionen Euro innerhalb eines Maßnahmenbündels zur Verfügung. Nach amtlichen Schätzungen sind in Deutschland etwa 4,2 Millionen Menschen von der Flutkatastrophe betroffen. Das Bundesministerium der Finanzen setzte bei der Hilfe für die Betroffenen folgende Schwerpunkte: Es wurde ein kurzfristiges Barmittel-Soforthilfeprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro ins Leben gerufen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird zinsverbilligte Kredite mit einem Volumen von insgesamt rund 100 Millionen Euro für geschädigte Privatpersonen und Gewerbetreibende anbieten. Durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt kann eine zusätzliche Zinsverbilligung um zwei Prozent für Privatpersonen und ein Prozent für gewerbliche Darlehensnehmer finanziert werden. Diese zinsverbilligten Kredite werden im Rahmen der bereits bestehenden Programme der KfW zur Verfügung gestellt. Private Hauseigentümer können mit der Hilfe aus den wohnungswirtschaftlichen Programmen der KfW ab sofort Maßnahmen zur Reparatur von hochwasserbedingten Gebäudeschäden finanzieren. Unternehmen können insbesondere auf das KfW-Mittelstandsprogramm (Investitionskredite, aber auch Liquiditätskredite für sonstige Maßnahmen) zurückgreifen. Private Eigentümer und Unternehmen können die Förderkredite über ein Kreditinstitut ihrer Wahl beantragen. [weiter]

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