In Zukunft sollen alle Biokraftstoffe von der Steuer befreit werden. Das hat das Bundeskabinett am 21. August 2002 mit der Anpassung der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung und der Heizölkennzeichnungsverordnung an das geänderte Mineralölsteuergesetz beschlossen. Mit der neuen Regelung wird die bisherige Steuerbefreiung von Pflanzenölen wie beispielsweise Biodiesel auf alle biologischen Kraftstoffe ausgedehnt. Steuerfrei sind dann auch Biogas, synthetisches Benzin und Diesel aus fester Biomasse. Das geänderte Mineralölsteuergesetz ist am 1. August 2002 in Kraft getreten. Es ist die gesetzliche Grundlage für die Steuerbefreiung. Die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe wird vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission und einer Ermächtigung nach der Mineralölsteuerstrukturrichtlinie zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. (tw)
Steuerbefreiung für Biokraftstoffe
Bundeskabinett beschließt: Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2003 keine Besteuerung mehr