Die Steuerbefreiung betrifft neben Pflanzenölen (Biodiesel) nun auch Biogas, synthetisches Benzin und Diesel aus fester Biomasse.Die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission und einer Ermächtigung nach der Mineralölsteuerstrukturrichtlinie zum 1. Januar 2003 in Kraft treten.
Steuerbefreiung für alle Biokraftstoffe
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass zukünftig alle Biokraftstoffe von der Steuer befreit werden.