Berlin (cm) - Das Bundesfinanzministerium plant, einen Arbeitsplatz mit Internetzugang zu versteuern. Grund sei der Geldwerte Vorteil, der nach Ansicht des Ministeriums in diesem Fall greifen würde. Lediglich Arbeitnehmer, die ihren Internetzugang nicht für private Zwecke nutzen dürfen oder nur berufsbezogene Seiten aufrufen können, sollen von der Steuer befreit werden. Die Beweispflicht soll nach den Plänen des Ministeriums bei dem Arbeitgeber liegen. Bereits Anfang 2001 soll ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten.
Steuer für Internetzugang?
Das Bundesfinanzministerium plant, einen Web-Zugang am Arbeitsplatz zu versteuern