Ein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, einem Berufskraftfahrer die Bußgelder zu erstatten. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. In dem am Freitag in Kiel veröffentlichten Urteil (Az: 4 Sa 450/99) ging es um einen Fahrer, der wegen mehrerer Lenkzeitüberschreitungen ein Bußgeld von 2450 Mark zahlen musste. Diese Summe wollte er von seinem Arbeitgeber erstattet haben. Er begründete dies damit, dass er zum Überschreiten der Lenkzeit gezwungen sei, weil er anderenfalls mit einer Kündigung hätte rechnen müssen. Das Arbeitsgericht Neumünster hatte die Klage des Mannes abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht befand, dass ein Berufskraftfahrer, wie jeder andere auch, die individuell verhängte Strafe aus eigener Tasche zahlen müsse. Auch würde ein Abwälzen des Bußgeldes auf den Arbeitgeber dem "öffentlich-rechtlichen Zweck der Maßregelung" zuwiderlaufen.
Spediteur muss Bußgeld für LKW-Fahrer nicht erstatten
Zu lange am Steuer: Fahrer muss 2450 Mark selbst zahlen