Reutlingen. Der Spediteur Thomas Betz ist wieder in Untersuchungshaft. Zwölf Tage nach seiner Freilassung sei er am Freitagabend auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) von der Kriminalpolizei Reutlingen verhaftet worden. Betz wurde in die Justizvollzugsanstalt Stammheim gebracht. Nach Angaben der Spedition Willi Betz gab das OLG damit der Staatsanwaltschaft recht, die gegen die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls Beschwerde eingelegt hatte. Das OLG halte Fluchtgefahr nach wie vor für gegeben, teilte das Gericht am Samstag mit. Es gab damit der Staatsanwaltschaft recht, die gegen die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls Beschwerde eingelegt hatte. Da die Spedition international verflochten sei, sei es für den Angeklagten ein Leichtes, im Ausland Fuß zu fassen und „die Geschicke der Firma von dort aus zu lenken", hieß es weiter. Thomas Betz war nach zwei Jahren Untersuchungshaft am 1. Oktober freigekommen. Das Stuttgart Landgericht setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Da ein Richter längerfristig erkrankt sei, könne ein zügiger Fortgang des Verfahrens nicht mehr gewährleistet werden, hieß es damals zur Begründung. Die Staatsanwaltschaft kündigte einen Tag nach der Haftentlassung Beschwerde gegen die Entscheidung an. Die Reutlinger Spedition bezeichnete die erneute Verhaftung ihres Geschäftsführers Thomas Betz als „unfassbar“. Das Unternehmen erklärte weiter, dass Betz’ Strafverteidiger „unverzüglich die angekündigte Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot“ einreichen werden. Betz wird in einer Vielzahl von Fällen Bestechung und Sozialversicherungsbetrug mit einem Schaden von rund 50 Millionen Euro vorgeworfen. Gegen ihn wird seit September vergangenen Jahres vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt. (dpa/sb)
Spediteur Betz wieder in Haft

Oberlandesgericht Stuttgart sieht Fluchtgefahr: Nach zwölf Tagen Freiheit muss Thomas Betz erneut in Untersuchungshaft