-- Anzeige --

Sozialleistungen des Arbeitgebers erschlichen: Kündigung unwirksam

17.03.2008 15:46 Uhr

Erschleicht sich ein Arbeitnehmer geringwertige Sozialleistungen seines Arbeitgebers, darf ihm noch nicht automatisch gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Montag bekanntgewordenen Grundsatzurteil entschieden.

-- Anzeige --

Frankfurt/Main. Die Richter gaben damit der Klage einer Sachbearbeiterin statt und erklärten sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam. Die beklagte Bank wurde angewiesen, die Mitarbeiterin weiterzubeschäftigen (Aktenzeichen: 17 Ca 7464/07). Die Arbeitnehmerin war dabei ertappt worden, wie sie in der Betriebskantine verbilligt gegessen hatte, ohne im Besitz eines entsprechenden Ausweises zu sein. Für diesen hätte sie bezahlen müssen. Die Frau hatte an diesem Tag jedoch den Ausweis ihres ebenfalls bei der Bank tätigen Lebensgefährten benutzt, der sich zuvor krankgemeldet hatte. Die Bank wertete den Vorfall als „Betrugsversuch“, der eine fristlose Kündigung rechtfertige. Laut Urteil hätte sich die Arbeitnehmerin zwar um einen eigenen Ausweis kümmern müssen. Gleichwohl rechtfertige dieser „arbeitsvertragliche Pflichtverstoß“ lediglich eine Abmahnung, nicht aber die „schwerste aller denkbaren Sanktionen, die fristlose Kündigung“. Der Schaden sei mit wenigen Euro minimal geblieben.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.