Dank des sogenannten Abschmelzungsmodells will der Gesetzgeber insbesondere Mittelständlern künftig die Übergabe ihres Unternehmens erleichtern. So sehen die derzeitigen Pläne vor, die Erbschaft- oder Schenkungssteuer auf Betriebsvermögen über einen Zeitraum von zehn Jahren zu stunden und dem Erben für jedes Jahr, in dem er die Firma fortführt, in Höhe von einem Zehntel zu erlassen. Nach zehn Jahren wäre der Betrieb also komplett von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit.
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