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Seehäfen ergreifen Maßnahmen zur Bekämpfung von Ebola

29.10.2014 10:59 Uhr
Seehäfen ergreifen Maßnahmen zur Bekämpfung von Ebola
Die Europäischen Seehäfen treffen Vorbereitungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Ebola
© Foto: Picture Alliance/MAXPPP/Christophe Morin

Hafenbehörden haben auf die Gefahr einer weiteren Ausbreitung der Seuche reagiert und verlangen Gesundheitserklärungen für Seeleute.

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Hong Kong. Während sich die Ebolaausbreitung in Westafrika verschlimmert und nun auch vereinzelte Fälle in Europa und die USA aufgetreten sind, haben verschiedene europäische Länder Maßnahmen zur Bekämpfung von Ebola in den Seehäfen eingeführt, , berichtet die Hong Konger maritime Plattform Schednet.

Spanien führt Schiffsinspektionen durch

In Spanien müssen alle Schiffe ihre Seegesundheitserklärung vor der Ankunft in einem Hafen des Landes abgeben. Die Gesundheitsbehörden sind bereit, alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören Schiffsinspektionen und Ausgangsverbote für Mannschaften, deren Schiffe zuvor in Guinea Conakry, Sierra Leone, Liberia und Nigeria bzw. in von Ebola betroffenen Ländern angelegt haben. Die Schiffsführer müssen jedes Krankheitssymptom innerhalb der Crew berichten. Jedes kranke Crewmitglied muss schriftlich über die letzten Aufenthaltsländer Auskunft geben.

Die Niederlande sind auf Isolation erkrankter Seeleute vorbereitet 

Die Behörden in den Niederlanden fordern die Abgabe einer Seegesundheitserklärung. Schutzmaßnahmen an Bord müssen in der Schiffsgesundheitsbescheinigung eingetragen werden. Die zuständige Behörde muss je nach Situation an Bord eine Evakuierung oder spezielle Maßnahmen zum Ausstieg der Mannschaft sowie deren Einweisung in Krankenhäuser durchführen. Die Crew muss sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen und bis auf weiteres in Quarantäne verweilen. Einige Häfen in Frankreich, wie Le Havre, verlangen die Abgabe einer Seegesundheitserklärung vor der Ankunft des Schiffes. Schiffe, die in den letzten 30 Tagen in einen westafrikanischen Hafen eingelaufen sind, müssen ihren Abfall der Verbrennung zuführen. In Verdachtsfällen müssen Crewmitglieder in Quarantäne gebracht werden. Falls der Schiffsführer eine Erkrankung an Bord meldet, darf das Schiff nicht direkt in den Hafen einlaufen. Die Hafenverwaltung, die Armee und die zuständigen medizinischen Behörden erstellen die Diagnose und leiten dann einen entsprechenden Prozess ein.

Großbritannien schaltet Küstenwache ein

In Großbritannien beaufsichtigt die See- und Küstenwache Schiffe, die Häfen in von Ebola betroffenen Ländern besucht haben. Diese Schiffe werden durch die Behörde in dem Moment kontaktiert, wenn sie durch das britische automatische Identifikationssystem (AIS) registriert werden. Falls ärztlicher Rat via Funk ersucht wird, wird die Küstenwache das Rettungsteam vor einem Eingreifen alarmieren. Auf diese Weise kann eine auf die Situation zugeschnittene Reaktion vorbereitet werden. Bei einem Ebolaverdacht wird das Schiff aufgefordert in den nächstgelegenen passenden Hafen einzulaufen, wo Erkrankte von einem medizinischen Rettungsteam in einer kontrollierten Weise von Bord gebracht werden können. (rup)

 

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