Genf. Die Schweiz hat die ursprünglich für Anfang 2004 geplante Einführung der 0,5-Promille-Regelung im Straßenverkehr auf unbestimmte Zeit verschoben. Viele Polizeidienststellen benötigten mehr Zeit für die Ausbildung von Personal und die Anpassung der Messgeräte, sagte Philippe Vuichard vom Schweizerischen Bundesamt für Straßen am Freitag in Bern zu einem Bericht der "Neuen Zürcher Zeitung". Die Schweiz wollte zum 1. Januar den Grenzwert für Blutalkohol von 0,8 auf 0,5 Promille senken. Die Regelung sieht vor, dass erstmals ertappte Verkehrssünder mit 0,5 bis 0,79 Promille mit einer Verwarnung oder Führerscheinentzug ab einem Monat rechnen müssen. Wer mit 0,8 Promille erwischt wird, ist den Führerschein für mindestens drei Monate los. Der Strafenkatalog enthält für alkoholisierte Verkehrssünder auch die Möglichkeit von Haft- statt Geldstrafen. (vr/dpa)
Schweiz verschiebt Einführung der 0,5-Promille-Grenze
Polizeidienststellen benötigen mehr Vorbereitungszeit