Bern. In der Schweiz gelten ab Januar 2005 erhöhte Sätze für die Schwerverkehrsabgabe (LSVA), das hat der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EG in der vergangenen Woche in Bern beschlossen. Gleichzeitig führ die Schweiz das im Landverkehrsabkommen mit der EU vorgesehene 40-Tonnen-Limit auf ihren Straßen ein. Als Basis für die Festlegung der neuen Sätze galt ein gewichteter Durchschnitt von Fr. 292.50 (192.45 Euro) für ein 40-Tonnen-Fahrzeug auf einer Strecke von 300 km, was ungefähr der Fahrstrecke Basel-Chiasso entspricht. So gelten für die nächsten drei Jahre (bis zur Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels oder bis spätestens 31. Dezember 2007) die folgenden Sätze: Für Fahrzeuge der Emissionsklassen Euro 0 und 1 ergibt dies in der Preiskategorie 1 einen Satz von 2,88 Rappen (1,9 Cent), pro Tonnenkilometer. Für Fahrzeuge Euro 2 wird in der Preiskategorie 2 ein Satz von 2,52 Rappen (1,66 Cent) angewandt, und für die Fahrzeuge mit Euro 3-, 4- und später Euro 5-Motoren wird der Tonnenkilometer in der günstigsten Preiskategorie 3 mit 2,15 Rappen (1,41 Cent) verrechnet. Das ergibt für die als Basis dienende Fahrstrecke von 300 km mit einem 40-Tonnen-Fahrzeug die folgenden Beträge: Preiskategorie 1: Fr. 346.- (227,63 Euro), Preiskategorie 2: Fr. 302.- (198,71 Euro), Preiskategorie 3: Fr. 258.- (169,76 Euro). (vr/hrk)
Schweiz hebt ab 2005 LSVA-Sätze an
Gleichzeitig wird das 40-Tonnenlimit für Schweizer Straßen engeführt