Schulterschluss für einheitliche LKW-Kontrollen

19.12.2012 11:33 Uhr
TLN Konferenz
TLN-Direktor Peter Siert (links) übergibt den EU-Abgeordneten Corien Wortmann-Kool und Peter van Dalen Forderungen der 28-Tage-Kampagne.
© Foto: VR/Kay Wagner

Bei einer Konferenz des niederländischen Transport- und Logistikverbandes TLN, benannten Branchenvertreter, Kontrollorgane und Abgeordnete des EU-Parlaments die Schwachstellen bei der Kontrolle der Sozialvorschriften im Transportgewerbe.

Brüssel. Vertreter von Transportverbänden, Kontrolleinrichtungen, des Europaparlaments und der EU-Kommission haben sich mit Nachdruck dafür ausgesprochen, dass die Regeln zur Einhaltung der Lenkzeiten und Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr überall in Europa gleich angewendet werden müssen. Es dürfe nicht sein, dass EU-Gesetze in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgelegt und dass Verstöße gegen Vorschriften verschieden geahndet werden.

Schuld an den derzeitigen Missständen seien vor allem die EU-Mitgliedsstaaten, so der Tenor einer Mini-Konferenz, die der niederländische Transport- und Logistikverband TLN sowie die konservativen niederländischen EU-Abgeordneten Corien Wortmann-Kool und Peter van Dalen gestern im Europaparlament veranstalteten. Das sture Festhalten der nationalen Regierungen an ihren Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehrssicherheit sei daran schuld, dass es bislang noch keine einheitlicheren Kontrollen in Europa gebe.

Klare EU-Gesetzgebung gefordert

Aber auch die EU-Gesetze müssten klarer formuliert werden, damit sie keinen Spielraum für unterschiedliche Auslegungen bieten. Neue Vorschriften, so Michael Nielsen von der Internationals Road Transport Union (IRU), sollten vor ihrer Verabschiedung auch im EU-Parlament und im EU-Rat auf ihre Tauglichkeit und Auswirkungen geprüft werden. Zurzeit ist nur die EU-Kommission bei der Vorbereitung von Gesetzesvorschlägen zu dieser Prüfung verpflichtet.

28-Tage-Kampagne

TLN nutzte die Konferenz um auf eine Kampagne zum 28-Tage-Nachweis hinzuweisen. Dieser sei in Verbindung mit dem digitalen Tachografen eingeführt worden, um den Nachweis von Wochenendpausen zu kontrollieren. In der Praxis würden Kontrolleure ihn aber für alle Vergehen heranziehen und auch Strafen dafür aussprechen, wenn ein Fahrer einmal fünf Minuten länger am Steuer saß, als vorgeschrieben. Bei solchen kleineren Verstößen, wenn sie nicht regelmäßig auftreten, seien die ausgesprochenen Strafzahlungen oft völlig überzogen. Der 28-Tage-Nachweis solle wieder auf seine Ursprünge zurückgeführt werden, nämlich auf die Einhaltung der Wochenendpausen. (kw)

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