Mainz. Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL um bundesweite Streiks setzt das Arbeitsgericht Mainz auf eine zügige Entscheidung. Das Gericht werde auf jeden Fall vor dem 6. August über die neuen Anträge der Bahn auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen Streiks entscheiden – „mit oder ohne mündliche Verhandlung“, sagte Gerichtssprecherin Maria Vonderau heute in Mainz. Die Entscheidung solle auch so früh fallen, dass die unterlegene Partei noch vor dem 6. August das Landesarbeitsgericht anrufen könne. Bis zum 6. August soll das Ergebnis der Urabstimmung vorliegen, mit der die GDL klären will, ob nicht beamtete Lokführer und Zugbegleiter für einen unbefristeten Streik sind. Nötig ist die Zustimmung von 75 Prozent der 12.000 angeschriebenen Mitarbeiter. Um einen Streik abzuwenden, hatte die Bahn am Mittwoch beim Arbeitsgericht Mainz einstweilige Verfügungen gegen drohende unbefristete Streiks beantragt. Nach Vonderaus Angaben kann das Gericht bei Verfahren zu einstweiligen Verfügungen mit oder ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Nach Vonderaus Angaben beginnt die gerichtliche Entscheidung mit den neuen Anträgen der Bahn wieder von vorn und hat nichts mit den vorangegangenen Entscheidungen des Gerichts zu tun. Das Mainzer Arbeitsgericht hatte zuletzt am 14. Juli eine Entscheidung in dem Tarifkonflikt gefällt und ein bundesweites Verbot von Warnstreiks aufgehoben. Damit konnte sich die GDL gegen eine vorherige einstweilige Verfügung der Bahn zur Wehr setzen. (dpa/sb)
Schneller Gerichtsentscheid zu Lokführerstreik
Noch vor dem Ende der Urabstimmung will das Mainzer Arbeitsgericht eine Entscheidung fällen