Berlin. Seeschiffe sollen künftig besser vor Terrorangriffen geschützt werden. Der Bundesrat billigte entsprechende Änderungen des Seeaufgabengesetzes. Danach werden die Behörden der EU-Mitgliedstaaten oder Beauftragte der Brüsseler Kommission ermächtigt, Schiffe in internationalen Gewässern bei Bedarf zu kontrollieren. Grundlage für solche Betretungsrechte an Bord ist eine EU-Verordnung. (dpa/sb)
Schiffskontrollen zur Terrorabwehr
EU-Verordnung umgesetzt: Bundesrat billigt Änderungen des Seeaufgabengesetzes