Schiffskontrollen zur Terrorabwehr

10.02.2006 10:27 Uhr

EU-Verordnung umgesetzt: Bundesrat billigt Änderungen des Seeaufgabengesetzes

Berlin. Seeschiffe sollen künftig besser vor Terrorangriffen geschützt werden. Der Bundesrat billigte entsprechende Änderungen des Seeaufgabengesetzes. Danach werden die Behörden der EU-Mitgliedstaaten oder Beauftragte der Brüsseler Kommission ermächtigt, Schiffe in internationalen Gewässern bei Bedarf zu kontrollieren. Grundlage für solche Betretungsrechte an Bord ist eine EU-Verordnung. (dpa/sb)

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