Berlin. Der so genannte Schienenbonus wird abgeschafft. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zum Elften Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes stimmte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Montagnachmittag bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung zu.
Der „Schienenbonus“ besagt, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5 dB(A) überschritten wird. Er beruht laut Gesetzentwurf auf sozialwissenschaftlichen Studien, die in den 1970/80er erstellt wurden und folge der damaligen Annahme, dass Schienenlärm als weniger belastend wahrgenommen werde als Straßenlärm.
Diese Annahme sei angesichts der hohen Zuwächse beim Schienengüterverkehr weder sachgerecht noch zeitgemäß, heißt es in der Begründung für die Änderung. Vielmehr habe sich der Schienenverkehrslärm inzwischen zu einem zentralen Umweltproblem entwickelt. Deshalb solle der Schienenbonus für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenverkehrswegeausbaugesetzes und des dazugehörigen Bedarfsplans eröffnet werden, nicht mehr angewendet werden.
Die Opposition kritisierte vor allem das „große Zeitfenster“ beim Inkrafttreten. Dadurch würde der Schienenbonus praktisch erst 2020 abgeschafft. Deshalb schlug die SPD-Fraktion in einem Antrag erfolglos vor, den Stichtag auf den 1.1.2015 festzulegen. Auch Bündnis 90/Die Grünen forderten in einem Antrag ohne Erfolg die „schnellstmögliche Abschaffung“ des Schienenbonus. Die Linksfraktion kritisierte, dass die Menschen erst in 10 bis 15 Jahren etwas davon haben würden. (diwi)