Bern/Schweiz. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) übergehen die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschützers und lassen ihre Mitarbeiter weiter zum Drogentest antreten. Die SBB begründen das Vorgehen mit der Sicherheit. Mitarbeitende im sicherheitsrelevanten Bereich wie Lokführer, Zugpersonal und Rangierer unterliegen strengen Auflagen, wie die SBB mitteilen. Diese Bestimmungen beruhten auf Vorgaben des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Deshalb wolle man an den Tests auf Suchtmittelrückstände festhalten. Wenn das Freizeitverhalten der Angestellten die Verkehrssicherheit nicht tangiere, seien diesbezügliche Vorschriften nicht zulässig, hatte Datenschützer Hanspeter Thür Ende Mai das Vorgehen der SBB kritisiert. „Wir akzeptieren keine Toleranzgrenze, die implizit den Konsum von illegalen Drogen gutheißt“, sagte SBB-Sprecher Roland Binz auf Anfrage. Bei der Sicherheit gebe es keine Kompromisse. Thür bemängelte vor allem, dass Mitarbeitende auch ohne konkreten Verdacht getestet werden können. Ohne Verdacht seien mit Blick auf die „Bahnreform 2“ nur Atem-Alkoholtests jederzeit möglich. Thür empfahl den SBB, Grenzwerte für Drogen- und Alkoholtests einzuführen. Würden die Werte beim Test unterschritten, sollten die Daten nicht bearbeitet werden. Die Tests beim Eintritt ins Unternehmen sind gemäß SBB in den meisten Fällen einmalig. Bei einem begründeten Verdacht werde der Test jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt. (hrk)
SBB hält an Drogentests für Bahnpersonal fest
Empfehlungen der Datenschützer zurückgewiesen: Schweizerische Bundesbahn will keine Drogenkonsumenten im sicherheitsrelevanten Bereichen beschäftigen