Düsseldorf. Die fehlende finanzielle Absicherung der Bundesrepublik gegen das Versagen des Maut-Systems stößt bei Juristen auf Unverständnis. "Es ist üblich, dass sich der öffentliche Auftraggeber bei derartigen Vergaben mit Vereinbarungen über Vertragsstrafen ausreichend schützt", sagte Richter Wolfgang Jaeger in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er hatte als Vorsitzender des Vergabesenats des Düsseldorfer Oberlandesgericht die Vergabe des Auftrags an das Maut-Konsortium im Dezember 2001 als rechtswidrig eingestuft. "Es wundert mich sehr, dass bei einer derartigen Bedeutung für den Staatshaushalt nicht auf die Interessen der Bundesrepublik geachtet wurde." Dieses Manko stehe auch im Widerspruch zu den sehr umfangreichen Ausschreibungsbedingungen, bei denen von den Bietern umfassende Sicherungserklärungen verlangt worden seien. Jaeger hatte vor gut zwei Jahren die Vergabe des Maut-Auftrags zunächst gestoppt. Die Staatsseite habe sich damals seiner Ansicht nach unfair verhalten, sagte der Jurist. So seien dem Konkurrenten von Toll Collect trotz mehrfacher Nachfrage Erläuterungen zu einer kompliziert formulierten Ausschreibungsbedingung zur Eigenkapitalausstattung der Maut-Betreibergesellschaft verweigert worden. "Das ist uns völlig unbegreiflich gewesen." Mit der Nichterfüllung dieser Bedingung sei dann der Ausschluss des Bieterkonsortiums begründet worden. Wenn sich mit der Deutschen Telekom ein Unternehmen, an dem der Staat Anteile halte, sich um einen staatlichen Auftrag bewerbe, müsse besonders genau geprüft werden, ob die Wettbewerber gleich behandelt werden, sagte Jaeger. (vr/ak)
Richter: Auffälligkeiten bei Vergabe von Maut-System
Toll Collect-Konkurrent habe trotz Nachfrage Erläuterungen zu einer Ausschreibungsbedingung nicht erhalten