Berlin. Eigentlich sollte er bis Ende März fertig sein. Das Bundeswirtschaftsministerium pocht wegen komplizierter Rechtsfragen jedoch darauf, den Text des Verkehrsressorts acht Wochen lang zu prüfen, wie am Freitag in Berlin bekannt wurde. Das Verkehrministerium von Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte um eine Stellungnahme innerhalb von drei Wochen gebeten. In einem dpa vorliegenden Schreiben des Wirtschafts- an das Verkehrsministerium vom 21. März heißt es, „dass in dem Gesetzentwurf eine Reihe von rechtlich schwierigen Fragen enthalten sind, die auch für die wirtschaftspolitische Beurteilung von grundlegender Bedeutung sind.“ Deshalb beantragte das Haus von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) eine Fristverlängerung auf acht Wochen bis zum 4. Mai 2007. Dies ist nach der Geschäftsordnung der Bundesministerien möglich. Der jüngste, noch nicht abgestimmte Gesetzentwurf Tiefensees sieht vor, dass die Bahn das 34.000 Kilometer lange Schienennetz bewirtschaften darf. Rechtlich soll es aber in der Hand des Bundes bleiben. Diese Regelung soll zunächst 15 Jahre lang gelten. Für diesen Zeitraum würde sich der Bund aber auch zur Zahlung von jährlich 2,5 Milliarden Euro für den Unterhalt des Gleissystems verpflichten. Diese lange Garantie stößt in der Opposition, aber auch bei einigen Abgeordneten von Union und SPD auf Kritik, zumal der Bund zugleich seinen Einfluss auf das Netz weitgehend verliere. Dies wiederum wird von der Bahn und Verkehrsexperten der großen Koalition unter Verweis auf die geplante Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bahn und Bund bestritten. Die Bahn AG will mit dem Geld aus dem Börsengang als Mobilitäts- und Logistikkonzern international wachsen. Grundsätzlich hatte sich die große Koalition Ende 2006 geeinigt, den bundeseigenen Konzern bis spätestens 2009 teilweise zu privatisieren. Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums sagte am Freitag, der Zeitplan für die Privatisierung werde durch die spätere Vorlage des Regierungsentwurfs nicht umgeworfen.
Regierungsentwurf für Bahn-Privatisierung kommt verspätet
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Börsengang der Deutschen Bahn wird nun erst im Mai vorgelegt.