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Post-Konkurrenten wollen Mindestlohn nicht akzeptieren

05.09.2007 16:24 Uhr

Die Konkurrenten der Deutschen Post sehen sich bei dem mit der Gewerkschaft Verdi ausgehandelten Mindestlohn übergangen und wollen ihn nicht akzeptieren. Von einer branchenweiten Einigung könne keine Rede sein, erklärte das Aktionsforum Mehr Farbe im Postmarkt, in dem neue Anbieter vertreten sind.

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Bonn. Es gebe auch „massive rechtliche Bedenken“, sagte der Sprecher des Dachverbandes, Bernd Jäger, am Mittwoch in Bonn. Das Aktionsforum werde seinen Mitgliedsverbänden und -unternehmen empfehlen, sich mit allen Rechtsmitteln zu wehren. Auch die beiden schärfsten Konkurrenten der Post auf dem deutschen Briefmarkt, die Springer-Tochter PIN Group und TNT Post, kündigten Widerstand an. Die PIN Group erklärte, sie sei „sicher, dass der neue Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt werden kann“. Er halte weder verfassungsrechtlichen, kartellrechtlichen, noch tarifrechtlichen Bedenken stand. Die Deutsche Post könne den neuen Anbietern nicht die Löhne diktieren. Von den Verhandlungen seien die Post-Konkurrenten bewusst ausgeschlossen worden, „ganz offensichtlich mit dem Ziel, die Deutsche Post auch zukünftig vor unliebsamem Wettbewerb abzuschotten“, sagte Jäger. Die relativ hohen Löhne bei dem langjährigen Monopolisten Deutsche Post dürften nicht zum Maßstab genommen werden. „Die vorgeschlagene Umsetzung eines Mindestlohns im Hauruckverfahren ist vor allem auch der Versuch, das in der Bundesrepublik ausgeübte Tarifrecht auszuhebeln.“ Ähnlich äußerten sich auch der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) und der BdKEP (Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste). Der von der Deutschen Post dominierte neue Arbeitgeberverband Postdienste und Verdi hatten sich im Eilverfahren auf die Einführung eines Mindestlohns in der Branche zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro pro Stunde verständigt. Die Einigung wurde ohne Beteiligung der Post- Rivalen - darunter die PIN Group und TNT Post - erzielt und soll nun von der Bundesregierung für allgemein verbindlich für die Branche erklärt werden.

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