München/Berlin/Bonn. Das Bundespatentgericht bestätigte die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes, den von der Deutschen Post eingetragenen Markennamen Post zu löschen. Die Post will dagegen aber noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, wie ein Deutsche-Post-Sprecher sagte. Den Markennamen „Die Post“ hatte im Gegenteil die Deutsche Post im vergangenen Jahr beim Deutschen Patent- und Markenamt verteidigt. Allerdings haben die Konkurrenten dagegen ihrerseits eine Beschwerde beim Bundespatentgericht eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde. Beim Markennamen Post sei der Bonner Konzern nach wie vor der Meinung, dass „unsere Argumente stichhaltiger sind“, sagte der Unternehmenssprecher. Solange es da keine Entscheidung gäbe, blieben die Markenrechte erhalten, betonte er. Nach Mitteilung der Wettbewerber vom Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (Biek) äußerte das Bundespatentgericht „erhebliche tatsächliche und rechtliche Zweifel an der erforderlichen markenmäßigen Benutzung“ der Marke Post. Eine Sprecherin des Bundespatentgerichtes bestätigte, dass eine Entscheidung vorliege, wollte sich zu Details aber nicht äußern. Die Marke ist offiziell als „POST“ in Versalien registriert, dies gilt aber für Groß- und Kleinschreibung. Die Deutsche Post hatte den Schutz für den Markennamen im Jahr 2003 bekommen. Das Patent- und Markenamt hatte aber im Dezember auf Antrag der Konkurrenten die Marke gelöscht. Die Deutsche Post hatte dagegen Beschwerde beim Patentgericht eingereicht. Mit den Markenrechten kann die Deutsche Post gegen Wettbewerber vorgehen, die das Wort Post in ihrem Namen verwenden. So setzten sich die Bonner zum Beispiel gegen den Unternehmensnamen „Ulmer Post“ durch, der Name „Blaue Post“ wurde dagegen zugelassen.
Post-Konkurrenten mit Etappensieg beim Streit um die Post-Marke
Wettbewerber der Deutschen Post haben im Streit um den Markennamen „Post“ einen Etappensieg errungen.