Berlin. Die privaten Konkurrenten der Deutschen Post haben beim Bundesarbeitsministerium einen eigenen Mindestlohn-Tarifvertrag eingereicht. Die darin vereinbarten Löhne liegen deutlich unter dem vom Bundestag beschlossenen Mindestlohn der Briefdienstleister von bis zu 9,80 Euro. Nach Darstellung des „Spiegel“ wollen die im Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste organisierten Unternehmen ihren Zustellern im Westen 7,50 Euro und im Osten 6,50 pro Stunde bezahlen. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums bestätigte den Eingang des Schreibens. Den Antrag reichte der Arbeitgeberverband der Post-Konkurrenten den Angaben zufolge noch während der Bundestagsdebatte zur Einführung eines Mindestlohns für Briefzusteller im Arbeitsministerium ein. Beigefügt sei dem Antragsschreiben ein Tarifvertrag mit der kürzlich ins Leben gerufenen Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste. Das Bundeswirtschaftsministerium steht - wie es hieß - dem Antrag wohlwollend gegenüber. Außerdem sieht das Bundeskartellamt keine Möglichkeiten, der Forderung der Pin Group zu entsprechen und gegen den Tarifvertrag zum Post-Mindestlohn einzugreifen. „Wir haben aus kartellrechtlicher Sicht keine Befugnisse“, sagte Kartellamtssprecher Markus Zeise. Als Kartellamt könne man Bundesgesetze nicht aufheben. Das käme der Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes gleich, sagte Zeise. Außerdem beruhe der vereinbarte Mindestlohn auf einer Absprache zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Auch hier habe man keine Handhabe. Nach Auffassung der Pin Group hat der zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi vereinbarte Tarifvertrag wettbewerbsverhindernde Wirkung. Daher müsse das Bundeskartellamt die gesetzliche Ausweitung des Vertrags auf die gesamte Branche über das Entsendegesetz untersagen. (dpa)
Post-Konkurrenten legen eigenen Tarifvertrag vor
Die Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste hat heute einen eigenen Mindestlohn-Tarifvertrag eingereicht; Bundeskartellamt weist Eilverfahren der Pin Group zurück